Solidaritätsaufruf des KFSR – BGH-Urteil könnte das Ende bedeuten. Unterstützen Sie den Verlag Edition AV und seine Autor/innen!

Liebe Freunde,

über den Verlag „Edition AV“ wurde das biografische Lexikon der deutschen Spanienkämpfer „Sie werden nicht durchkommen“ herausgegeben.
Lange suchten die Autoren, bis sie einen Verlag fanden, bei dem sie nicht in Vorkasse gehen mussten.
Ihr wisst alle, dass politische –und gerade linke Werke – nicht unbedingt immer zu den Bestsellern gehören. Trotzdem brauchen wir Verlage, die unser Bücher verlegen, ohne dabei auf den Profit zu achten.
Wir rufen Euch auf:
„Übt mit dem Verlag Solidarität!“
„Kauft Bücher des Verlages Edition AV“

Wir als „KFSR“ werben aktuell besonders für das biografische Lexikon „Sie werden nicht durchkommen“: Deutsche an der Seite der Spanischen Republik und der sozialen Revolution, Band 1.
Auch eine Geldspende hilft, den Verlag zu retten.

Wir möchten unbedingt, dass der zweite Band mit Bildern, Ergänzungen und auch Korrekturen verlegt wird. Das können wir nur mit unserer und Eurer Solidarität erreichen. Jeder Einzelne von Euch/Uns kann hier einen aktuellen solidarischen Beitrag leisten!
Angebote und Bestellungen könnt Ihr über den Verlag machen:

Verlag Edition AV
Dr. Andreas W. Hohmann
Postfach 12 15
35420 Lich
oder unter: www.edition-av.de E-Mail editionav@gmx.net

Geldspenden könnt Ihr überweisen an:
Verlag Edition AV-Hohmann
IBAN. DE90500100600078961605
Kennwort: VG-Wort-Rückzahlung

Salut im Auftrag des KFSR!
Andrée Mergen

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Werner Abel, Enrico Hilbert (Hrsg.): „Sie werden nicht durchkommen! Band 1: Deutsche an der Seite der Spanischen Republik und der sozialen Revolution“, Verlag Edition AV., 567 S., br., 45 €, ISBN 978-3-86841-112-6.

Rezensionen:

              • khw: Deutsche im Spanischen Bürgerkrieg, erschienen auf wallos-kulturchock.de: mehr …
              • Karlen Vesper: Über Madrid nach Deutschland zurück, erschienen im Neuen Deutschland am 16.09.2016: mehr …
              • Johan­nes Eichenthal: Bio­gra­phi­sches Lexi­kon. Deut­sche im spa­ni­schen Bürgerkrieg. Erschien am 9.7.2015 : mehr …
              • Peter Rau: Ehrenbuch für Internationalisten. Umfassende Übersicht über Deutsche an der Seite der Spanischen Republik. Erschien am 2.9.2015. mehr …. Siehe auch: „Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek“, Dienstag, 22. September 2015, Kultur.
              • Burga Kalinowski: Spuren der Spanienkämpfer, erschienen im „Das Blättchen – Zweiwochenschrift für Politik, Kultur und Wirtschaft am 28.9.2015. mehr …
              • book:fair 2015/2016 – Oktober 2015 Informationen von und über unabhängige Verlage; AG SPAK Bücher | edition AV | edition assemblage. mehr …
              • Stefan Gleser: Bürger künftiger Welten -„Sie werden nicht durchkommen“ ehrt deutschsprachige Spanienkämpfer. Januar 2016. mehr …
              • Ronald Friedmann: »No pasarán« Fast achtzig Jahre nach dem Beginn des Spanischen Bürgerkriegs ist ein lange überfälliges Buch erschienen. Veröffentlicht in Disput – Januar 2016. mehr …

Radio:

  • Werner Abel & Enrico Hilbert im Interview mit Herbert Gnauer während der Frankfurter Buchmesse auf literadio

 

Hintergrund Teil I:

Mit nachstehender Information wandte sich der Verlagsleiter Andreas Hohmann an den KFSR 1936-1939 e.V. / Spendenbrief des Verlages
„Das BGH-Urteil kann das Ende von Verlag Edition AV bedeuten!

Im April 2016 beschloss der Bundesgerichtshof, dass die VG Wort-Ausschüttung allein der Autorenschaft zusteht. Verlage sollen daran nicht mehr beteiligt werden. Damit könnten wir in Zukunft arbeiten, zumal die VG Wort-Gelder häufig die einzigen Einnahmen sind, die Autor_innen für ihre wichtige Arbeit bekommen. Das Urteil besagt aber auch, das Verlage die vergangenen Gelder bis 2012 zurückzahlen müssen. Für den Verlag bedeutet dies eine Summe von etwas über 10.000 Euro. Dieses Geld haben wir nicht. Eine Ratenzahlung oder Stundung ist leider nicht möglich. Dies kann nach 28 Jahre das Ende des Verlages Edition AV bedeuten.

1988 wurde das Projekt „Edition AV“ als Verlag für Bücher aus der libertären und emanzipatorischer Szene und aus Liebe zur Literatur gegründet. Bücher gegen den Markt veröffentlichen! Bücher machen, die wichtig sind! Bücher für eine politisch-orientierte Szene! Dabei war es uns wichtig, dass die Autorenschaft kein Geld mitbringen muss. Wir haben in der Vergangenheit nie sogenannte Druckkostenzuschüsse o.d.g. von unseren Autor_innen verlangt. Ebenso haben wir in den 28 Jahren unseres ehrenamtlichen Engagements nie Drittmittel für unsere Bücher eingeworben, verlangt oder angenommen. Die Buchprojekte unserer Autor_innen sollten im Vordergrund stehen und nicht die Wirtschaftlichkeit eines Buches. Aus Respekt gegenüber unseren Autor_innen verzichten wir auch auf das Verramschen oder Makulieren von Büchern. Der Verlag hat sich immer selber getragen. Mir den Einnahmen haben wir neue Bücher gemacht. Rücklagen sind da eine Utopie gewesen. Mit den VG Wort-Geldern haben wir die Frankfurter Buchmesse finanziert oder Außenstände bei der Druckerei beglichen.

Die lange Lieferbarkeit von Büchern ist ebenso ein Markenzeichen von Edition AV, wie der gemeinsame Konsens zwischen Autorenschaft und Verlag. So konnten wir Bücher machen, die wirtschaftlich keinen Sinn gemacht hätten, aber für uns sinnvoll sind. Als Beispiel sei hier das Erinnerungsbuch „Sie werden nicht durchkommen. Deutsche an der Seite der Spanischen Republik und der sozialen Revolution“ von Werner Abel und Enrico Hilbert genannt.

In den letzten 28 Jahren ehrenamtlicher verlegerischer Arbeit haben wir so über 200 Buchtitel realisiert und halten von diesen Titeln noch knapp 190 Titel lieferbar.

Durch die Solidarität unserer Autor_innen und Freunde haben wir etwa die Hälfte der Summe zusammen bekommen. Jetzt bitten wir euch um Hilfe, damit der Verlag auch in Zukunft Bücher machen kann

Neben Geldspenden könnten Sie auch mal ein Buch bei uns kaufen. Wenn wir es schaffen in den nächsten drei Monaten 300 – 500 Bücher zusätzlich zu verkaufen, dann haben wir das Geld für die VG Wort-Rückzahlung zusammen. So helfen Sie nicht nur dem Verlag sondern auch unseren Autor_innen.

Für Fragen stehen wir Euch immer zur Verfügung.

editionav@gmx.net

Liebe Dank (auch im Namen der Autor_innen)
Andreas Hohmann
Verlag Edition AV

Solidarität ist unsere Stärkste Waffe.“

 

Hintergrund Teil II – Medienspiegel:

  • Quelle 1 – neues deutschland, 21.04.2016, Kultur

Urteil: VG-Wort darf kein Geld an Verlage ausschütten

Einnahmen stehen allein den Autoren zu, erklärt der Bundesgerichtshof

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) darf ihre Urheberrechtseinnahmen nur an die Rechteinhaber wie Autoren und Journalisten ausschütten. Die Zahlung eines pauschalen Anteils der Tantiemen an Verlage ist nicht erlaubt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag urteilte. Die VG Wort, die die Urheberrechte von rund 490.000 Autoren und Journalisten wahrnimmt, muss ihren Verteilungsplan nun von Grund auf ändern. Die Verlage rechnen mit Rückzahlungen an die Gesellschaft in Millionenhöhe. (AZ: I ZR 198/13)

 Wortautoren wie Journalisten, Buchautoren oder auch Autoren wissenschaftlicher Artikel können mit der 1958 gegründeten VG Wort einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag abschließen. Die VG Wort wird damit ermächtigt, die Urheberrechte der Autoren geltend zu machen. Sie erhebt daher von Bibliotheken, Kopiergeräteherstellern und auch PC- und Druckerherstellern eine »angemessene« Urheberabgabe. Im Geschäftsjahr 2014 nahm die VG Wort rund 144 Millionen Euro ein.

Der Verteilungsplan der VG Wort sieht vor, dass nicht nur die Urheber an den Einnahmen beteiligt werden. Für das Jahr 2014 hatten rund 6.600 Verlage einen pauschalen Anteil in Höhe von bis zu 50 Prozent der Einnahmen erhalten.

Reihenweise droht die Insolvenz
Klagen und neues Gesetz: Verleger Christoph Links sieht die Existenz unabhängiger Verlage in Gefahr.

Gegen diese Verteilung klagte der Urheberrechtsexperte und Autor wissenschaftlicher Artikel Martin Vogel. Eine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Urheberrechtseinnahmen sei nach EU-Recht und den deutschen gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässig. Ausschließlich die Autoren seien Inhaber des Urheberrechts, so dass ihnen auch die vollen Einnahmen zustünden. Die Verlage argumentierten dagegen, dass sie die Nutzungsrechte von den Urhebern übertragen bekämen.

Der BGH urteilte nun, dass eine Verwertungsgesellschaft ihre Urheberrechtseinnahmen »ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche« zahlen darf. Es sei daher unzulässig, dass die VG Wort Verlage pauschal an den Einnahmen beteiligt, ohne dass diese eigene Urheberrechte geltend machen können.

»Den Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu«, die von der VG Wort wahrgenommen werden könnten, hieß es. »Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke stehen kraft Gesetzes originär den Urhebern zu«, betonten die Karlsruher Richter. Diese Vergütungsansprüche seien den Verlagen von den Urhebern auch nicht in einem solchen Umfang eingeräumt worden, »der es rechtfertigen könnte, die Hälfte der Einnahmen an die Verlage auszuschütten«.Wegen des Rechtsstreits hatte die VG Wort bereits Ende 2015 aus Verjährungsgründen Verlage zur Rückzahlung der 2012 gezahlten Ausschüttungen aufgefordert. epd/nd

 

  • Quelle 2 – neues deutschland,Von Martin Hatzius, 21.04.2016, Kultur

Reihenweise droht die Insolvenz

Klagen und neues Gesetz: Christoph Links sieht die Existenz unabhängiger Verlage in Gefahr

Ein Gespräch mit dem Verleger Christoph Links über einen am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung stehenden Prozess gegen die VG Wort und warum sich gerade unabhängige Verlage davon bedroht sehen.

Inwiefern ist es eine Attacke auf die Verlage, wenn die Rechte von Urhebern gestärkt und ihnen eine angemessene Vergütung garantiert werden soll?
Das neue Urhebervertragsrecht hat ein lobenswertes Ziel. Aber es hatte zumindest im ersten Referenten-Entwurf Passagen, die die Verlage, zumal die unabhängigen, existenziell gefährdet hätten. Es war vorgesehen, dass Autoren nach fünf Jahren aus der laufenden Verwertung heraus die Rechte an einen höher Bietenden weiterverkaufen könnten.

Christoph Links

Auf der Leipziger Buchmesse 2016 wurde der Ch. Links Verlag mit dem Kurt-Wolff-Preis ausgezeichnet.

Was wäre daran so schlimm?
Ein Verlag investiert viel in die Durchsetzung eines neuen Werkes. Es wird ein gründliches Lektorat vorgenommen, und es werden Veranstaltungen organisiert. Wir im Sachbuchbereich kaufen oft teure historische Bildrechte dazu, wir lassen Karten zeichnen, wir recherchieren Dokumente und bereiten sie auf, wir holen juristische Gutachten ein. Und wenn das alles geschehen ist, hätte Amazon kommen und mehr bieten können. Dabei ist ein Buch oft nicht in der Erstauflage amortisiert; Gewinne kommen erst mit Nachauflagen oder mit Auswertungen im Taschenbuch oder im Buchklub. Wenn uns das alles weggenommen wird, dann können wir auch nicht mehr so viel in die Entwicklung von Büchern investieren.

Sie haben im Justiz- und im Wirtschaftsministerium vorgesprochen und eine Rede im Kulturausschuss des Bundestages gehalten – offenbar mit Erfolg.
Beim zweiten Entwurf, der im März das Kabinett passiert hat und jetzt im parlamentarischen Verfahren ist, sind neue Regelungen getroffen worden. Nunmehr heißt es, dass Autoren, die nur eine Pauschalvergütung bekommen haben, das Recht erhalten, nach zehn Jahren ihr Werk einem zweiten Anbieter parallel zu verkaufen.

Können Sie damit leben?
Wir finden die jetzige Regelung akzeptabel, bleiben aber wachsam. Es gibt im parlamentarischen Verfahren immer Änderungsbemühungen. Tatsächlich gibt es jetzt Vorstöße, diesen Passus wieder zu ändern.

Von wem?
Unter anderen von Hörfunk- und Fernsehjournalisten, die ein Interesse daran haben, ihre Rechte selber noch mal verwerten zu können, wenn sie von den Sendern nicht an weiteren Auswertungen beteiligt werden.

Liegt das Problem darin, dass in diesem Gesetz keine Differenzierung stattfindet zwischen den einzelnen Branchen?
Genau. Es ist ein Gesetz, das der Vielfalt der Kulturbereiche nicht gerecht wird. Da bräuchte es Ausnahme- oder Einzelregelungen. Wir haben in Deutschland seit 1901 ein Verlagsrecht, auch darin könnte man das gesondert regeln und uns aus dieser pauschalen Gesetzes-Neufassung herausnehmen, die vorrangig auf die schlechter berücksichtigten Autoren im Film- und Medienbereich abzielt.

Ein weiterer Problempunkt ist der juristische Versuch, Verlage von den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften auszuschließen. Dabei sind die Verlagsleistungen, die Sie ansprachen, ja auch eine Art Urheberleistung.
Natürlich erbringen wir Verlage in der Regel auch sehr viele urheberrechtlich kreative Leistungen. Die Auseinandersetzung um die VG Wort und den Verteilerschlüssel rührt genau an diesen zentralen Punkt, nämlich: Haben auch die Verlage ein Recht darauf, einen Anteil an der Leistung zu erhalten, wie das in anderen Branchen durchaus üblich ist.

Nur für Buchverlage gibt es kein eigenes Leistungsschutzrecht?
So ist es. Wir haben bisher auch nie eines gefordert, weil wir die Arbeit, die wir in unsere Bücher stecken, durch die Beteiligung im Verteilerschlüssel der VG Wort angemessen abgedeckt fanden.

In Belgien hatte der Druckerhersteller Hewlett Packard gegen die dortige Verwertungsgesellschaft Reprobel geklagt und vor dem Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Jetzt steht in Deutschland ein vergleichbarer Prozess auf dem Plan, das Urteil des Bundesgerichtshofs wird an diesem Donnerstag erwartet. Hier ist der Kläger ein Autor, der Jurist Martin Vogel.
Die Fälle unterscheiden sich aber. Bei der deutschen Klage geht es um die Aufteilung zwischen Autoren und Verlagen. Bei dem belgischen Prozess ging es nur darum, dass die Gerätehersteller von Kopiergeräten, Druckern und ähnlichen Dingen weniger zahlen wollten. Dort ist der Autoren-Anteil nicht erhöht worden, sondern die Geräteindustrie ist von ihrem Anteil für die Verlage entlastet.

In Deutschland würden bei einem entsprechenden Urteil die Autoren hingegen den Anteil der Verlage zusätzlich bekommen?
Genau. Und wir Verlage müssten die Gelder, die wir in den letzten drei Jahren von der VG Wort bekommen, zurückzahlen. Im Falle des Ch. Links Verlags wären das 51 000 Euro. Verlage, die dieses Geld nicht binnen eines halben Jahres zurückzahlen könnten, müssten Insolvenz beantragen. Das würde reihenweise unabhängige kleinere, aber auch größere Verlage treffen. Denn natürlich haben wir diese Gelder, die wir als gerechten Anteil dafür betrachten, was wir in die Werke an Leistung stecken, längst in neue Bücher investiert.

Aber das gültige Urheberrecht scheint dem Kläger Recht zu geben.
Moment. In Deutschland haben wir eine andere Rechtslage. In der Begründung des Urhebergesetzes wurde 2008 bewusst formuliert, dass auch in Zukunft die Verleger angemessen an den Erträgen der VG Wort zu beteiligen sind. Autoren und Verlage haben 1958 gemeinsam die VG Wort gegründet und bisher immer gemeinsam für diese Verteilung gestanden.

Warum dann jetzt die Klage?
Das Problem ist dadurch entstanden, dass auf europäischer Ebene 2001 eine neue Richtlinie verabschiedet wurde. Darin steht, dass die Urheber zu beteiligen sind. Auf diese Formulierung zielen die Klagen ab: Laut europäischer Richtlinie seien nur die Urheber, nicht die Verlage zu beteiligen. Das war der Grund für die Kulturstaatsministerin Monika Grütters und den Justizminister Heiko Maas, sich gemeinsam an den zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger zu wenden. Sie haben danach ersucht, die Formulierung dahingehend abzuändern, dass es den nationalen Gesetzgebern ermöglicht wird, Regelungen zu treffen, die auch eine Beteiligung der Verlage erlauben.

Eine solche Klarstellung steht aber aus?
Ja. Um eine neue EU-Richtlinie mit allen 28 Staaten hinzubekommen, braucht es ein bisschen Zeit. Erst, wenn es eine solche Präzisierung gibt, könnte auch in Deutschland anders geurteilt werden. Deshalb bin ich für den 25. Mai als Vertreter der Kurt-Wolff-Stiftung nach Brüssel eingeladen, um vor Fraktionen des Europäischen Parlaments die Position der unabhängigen deutschen Verlage darzulegen. Auf der Gegenseite ist der Kläger Martin Vogel geladen. Es wird auch ein Vertreter der Initiative Urheberrecht dabei sein und ein Vertreter der VG Wort, also zwei Befürworter und zwei Gegner dieser Regelung. Und wir werden dann versuchen, den europäischen Parlamentariern jeweils unsere Standpunkte darzulegen.

Bevor das auf europäischer Ebene auch nur diskutiert werden kann, wird der BGH sein Urteil fällen – vermutlich zulasten der Verlage.
Das muss nicht so sein. Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Revisionsantrag abgewiesen, das hieße, die bisherige Verteilungspraxis wäre ungültig. Es kann aber auch sein, dass die Richter sagen, die Materie ist im europäischen Rechtszeitalter nicht von einer nationalen Seite allein zu entscheiden, und sie wollen die Präzisierung der Richtlinie abwarten. In diesem Falle würden sie noch kein endgültiges Urteil treffen.

Redaktion KFSR

Redaktion KFSR